Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hauses Säntisblick in 78354 Sipplingen, Im Breitenweingarten 14
Zur besseren Lesbarkeit wird hier das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebs Haus Säntisblick.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Überlingen. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages akzeptiert der Kunde die AGBs.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Beherbergungsvertrag/Gastaufnahmevertrag
(nach DEHOGA / IHA e.V.)
Vertragsabschluss
Wird eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei handschriftlichen, elektronisch übermittelten, persönlichen, mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor. Dem Haus Säntisblick es frei, die Wohnungsbuchung in Textform zu bestätigen.
Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung(en) bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte. Sofern nicht anders vereinbart schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Das Haus Säntisblick erhebt Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von ca. 30% des Gesamtpreises, die Zahlungsfrist wird vom Haus Säntisblick festgelegt. Das Haus Säntisblick kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Restzahlung des Gesamtpreises ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hauses Säntisblick (no show)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hauses Säntisblick in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Haus Säntisblick und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hauses Säntisblick auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Haus Säntisblick in Textform ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung hat das Haus Säntisblick die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Kann die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet werden, so kann das Haus Säntisblick die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Betriebes pauschalieren. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preis abzüglich der o.g. Pauschale zu zahlen. Das Haus Säntisblick ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen. Den Parteien des Gastaufnahmevertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder die vereinbarte Vorauskasse auch nach Verstreichen einer vom Haus Säntisblick gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus Säntisblick ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Haus Säntisblick berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, z.B.
- wenn das Haus nicht bewohnbar ist wegen Sturmschäden, Wasserschäden Brandschäden oder z.B. krankhaft bedingter Eigennutzung des Eigentümers
- die Ferienwohnung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden
- das Haus Säntisblick einen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betriebes zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
Bei berechtigtem Rücktritt des Hauses Säntisblick entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, beide Vertragsparteien müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Kunden ab 15:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. In der Wohnung sind keine Haustiere zugelassen, andernfalls erlischt der Gastaufnahmevertrag, der vereinbarte Wohnungspreis abzüglich der nicht entstandenen Aufwendungen ist dann trotzdem zu entrichten.
Entsprechend verfahren wird auch bei Nichtbeachtung des Rauchverbots in den Wohnungen und dem Verbot des Konsums/Besitzes von Canabisprodukten in den Wohnungen und dem gesamten Grundstück. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 09:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Das Haus Säntisblick haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Haus Säntisblick muss bei einer von ihr verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Ferienwohnung (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird das Haus Säntisblick von der Leistung frei. Weitere Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Haus Säntisblick nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/ oder hinterlässt.
Än
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Geltungsbereich
Das Haus Säntisblick in 78354 Sipplingen, Im Breitenweingarten 14, erbringt freiwillige Leistungen zur Bereitstellung eines Internet-Zugangs für Übernachtungsgäste (hier genannt Nutzer) des Hauses Säntisblick. Dieser Zugang erlaubt ausschließlich im Gebäude des Hauses Säntisblick die Nutzung eines privaten Endgerätes über eine Funknetzverbindung (WLAN).
Leistungsumfang
Das Haus Säntisblick ist lediglich Zugangsvermittler. Es leitet den Internet-Verkehr des Nutzers transparent und ungefiltert weiter. Ein Rechtsanspruch auf die ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internet-Zuganges besteht nicht. Es handelt sich um eine freiwillige unentgeltliche Leistung. Das Haus Säntisblick bietet keine uneingeschränkte Verfügbarkeit des Internet-Zugangs oder Erreichbarkeit von Servern, die nicht im Einflussbereich des Hauses Säntisblick liegen und übernimmt keine Gewähr für die fehlerfreie Übermittlung oder Weiterleitung des Datenverkehrs. Eine Volumenbeschränkung des Datenverkehrs wird nicht vorgenommen. Sofern das Datentransfervolumen, die Netzwerklast oder das Datenspeichervolumen des Nutzers eine nach üblichen Erfahrungswerten festgelegte Menge übersteigt oder den Datenverkehr des Hauses Säntisblick in irgendeiner Form beeinträchtigt, kann das Haus Säntis-blick geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen der Netz-Integrität dies erfordern.
Das Haus Säntisblick gibt keinerlei Unterstützungsleistungen bezüglich der Funktion, der beim Nutzer installierten Hardware, Programme und Daten.
Wird eine weitergehende Unterstützung in besonderen Ausnahmefällen angefordert und geleistet, haftet das Haus Säntisblick nicht für dem Nutzer daraus entstehende Schäden. Das Haus Säntisblick speichert die Benutzer- und Verbindungsdaten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Fristen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie wird im Falle gesetzeswidriger Handlungen des Benutzers durch Strafverfolgungsbehörden veranlasst oder es besteht eine gesetzliche Offenbarungspflicht.
Nutzer
Die Benutzung des WLANs erfolgt nach Registrierung des Nutzers beim Haus Säntisblick. Für die Nutzung des WLANs werden dem Nutzer bei der Registrierung die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) bekanntgegeben. Bei minderjährigen Personen erfolgt keine Freigabe. Der Vertrag über die Nutzung des Internets kommt durch den Erwerb der Zugangsberechtigung sowie durch den erstmaligen WLAN-Login und die Freischaltung des WLAN-Zugangs zustande. Mit dem ersten WLAN-Login akzeptiert der Nutzer die hier genannten allgemeinen Nutzungsbedingungen, wodurch diese wirksam in den Nutzungsvertrag ein-bezogen werden.
Pflichten des Nutzers
Der Nutzer darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Nutzung nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen. Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails oder anderweitigen Nachrichten.
Verstößt der Internet-Nutzer oder sein E-Mail-Verkehr gegen die gesetzlichen Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Nutzer dies zu vertreten, haftet der Nutzer gegenüber für alle hieraus entstehenden Schäden. Der Nutzer stellt das Haus Säntisblick im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Der Nutzer darf keine Daten versenden oder speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spam) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes des Hauses Säntisblick zu gefährden. Der Nutzer vermeidet Datenverkehr mit Dauerlast und hohem Transferaufkommen und stellt keinerlei Internetdienste für Dritte (Webhosting, Filesharing u. ä.) zur Verfügung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Nutzer ist das Haus Säntisblick berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch das Haus Säntisblick bleibt vorbehalten. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Aufenthalts im Haus Säntisblick oder des Antrags gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Nutzer verpflichtet sich, das Haus Säntisblick jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Auf entsprechende Anfrage des Hauses Säntisblick hat der Nutzer die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist das Haus Säntisblick berechtigt, den Zugang sofort zu sperren.
Der Nutzer verpflichtet sich, vom Haus Säntisblick zum Zwecke des WLAN-Zugangs erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und das Haus Säntisblick unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Nutzers Dritte durch Gebrauch der Passwörter Zugang zum Netz, zu Servern etc. des Hauses Säntisblick erhalten, haftet der Nutzer im Schadenfall. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er über das WLAN keinen Zugang zu internen Ressourcen des Hauses Säntisblick erhält. Der Nutzer verpflichtet sich den Netzbetrieb im Haus Säntisblick nicht zu stören und nicht auf geschützte Daten zuzugreifen.
Obliegenheiten des Nutzers
Das Haus Säntisblick weist darauf hin, dass der Nutzer selbst auf seinem Endgerät für einen ausreichenden Schutz vor schadhaften Programmen (Viren, etc.) oder Eindringversuchen (Hacking, etc.) aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat. Der Nutzer trägt jegliches Risiko allein, welches aus der Nutzung des WLAN für seine Daten, seine Hard- und Software entstehen kann. Der Nutzer ist selbst für die Einhaltung der Lizenz-Bestimmungen für alle auf seinem Endgerät installierten Programme und deren bestimmungsgemäße Nutzung verantwortlich. Die für den Internet-Zugang am Haus Säntisblick benutzten Endgeräte werden vom Nutzer selbst aufgestellt und in Betrieb gesetzt.
Ende des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht endet bei Verhängung einer Zugangssperre oder automatisch, wenn der Nutzer seinen Übernachtungsstatus beendet oder verliert. Mit Beendigung des Übernachtungsstatus wird der WLAN-Zugang deaktiviert, die gespeicherten Nutzer- und Verbindungsdaten entsprechend den gesetzlichen vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt und anschließend innerhalb der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Das Haus Säntisblick kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist den kostenlosen Internetservice einstellen, wenn sich die Leistungsinhalte und -bedingungen wesentlich ändern.
Gebühren
Der Internetzugang für Übernachtungsgäste ist eine unentgeltliche, besondere Dienstleistung des Hauses Säntisblick. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um ein gewerbliches Angebot als Internet-Provider mit Gewinnerzielungsabsicht.
Datenschutz
Das Haus Säntisblick erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungs- und gesetzlich vorgeschriebenen Nachweiszwecken erforderlich sind. Der Nutzer stimmt hiermit der Speicherung dieser Daten zu. Das Haus Säntisblick weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass bei seiner Internet-Nutzung der Schutz und die Sicherheit seiner in öffentliche Netze übertragenen Daten sowie des verwendeten Endgeräts nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann, insofern der Nutzer nicht selbst Maßnahmen dazu ergreift. Der Nutzer stimmt mit dem Login und der Nutzung der Internetdienste der Speicherung dieser Daten zu.
Haftungsausschluss
Das Haus Säntisblick haftet nicht für eventuelle Schäden, die dem Nutzer unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung oder den Ausfall des Internet- Zuganges entstehen. Das Haus Säntisblick distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, die über die zur Verfügung gestellte Infrastruktur erreichbar sind. Das betrifft auch die durch den Nutzer selbst zur Verfügung gestellten Inhalte, für die allein der jeweilige Autor verantwortlich ist.
Nutzung durch Dritte
Nur dem registrierten Nutzer ist die Nutzung des WLAN-Zugangs gestattet. Die Nutzung durch Dritte (z.B. Besucher) sowie jede unentgeltliche Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte darf nur ausnahmsweise und nur mit schriftlicher Zustimmung des Hauses Säntisblick erfolgen. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, seine Zugangsdaten gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte zu überlassen. Der Nutzer hat die Kosten und Schäden zu tragen, die durch eine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Nutzer die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat.
Nutzung der Parkplätze/Abstellmöglichkeiten/Wallbox/Ladestationen für Fahrrad-Akkus
Allgemein
Mit dem Einfahren auf das Grundstück des Hauses Säntisblick erkennt der Feriengast/Nutzer die nachfolgenden Regelungen des Hauses Säntisblick an.
Soweit dem Feriengast ein Stellplatz in einer Garage oder auf einem Privatparkplatz für sein Kfz und/oder Fahrrad, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages.
Für jede Ferienwohnung steht 1 Kfz-Parkplatz kostenlos zur Verfügung. Ein weitergehender Bedarf ist vor der Anreise anzuzeigen.
Die Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der zugewiesenen Stellplätze abgestellt werden. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus Säntisblick nicht. Das Haus Säntisblick übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Feriengast eingebrachten Sachen. Das Haus Säntisblick haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Feriengast ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
Das Haus Säntisblick ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Feriengastes bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen. Jedem Feriengast wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
Im Parkbereich/der Garage sind insbesondere nicht gestattet:
das Rauchen und die Verwendung von Feuer, die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,
das unnötige Laufenlassen von Motoren,
das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,
das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,
das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen
Der Feriengast hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Er ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Haus Säntisblick unverzüglich anzuzeigen. Das Haus Säntisblick schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Feriengäste oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen. Der Feriengast haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Haus Säntisblick schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Haus Säntisblick zu melden. Der Feriengast haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches.
Nutzung der Wallbox
Das Haus Säntisblick erbringt freiwillige entgeltliche Leistungen zur Bereitstellung einer Wallbox-Nutzung für Feriengäste des Hauses Säntisblick. Die beabsichtigte Nutzung der Wallbox ist dem Haus Säntisblick bei der Wohnungsbuchung vorab mitzuteilen.
Der Vertrag über die Nutzung der Wallbox kommt durch die Freischaltung zustande. Gleichzeitig erkennt der Feriengast die hier dargelegten Vertragsbedingungen an.
Die Wallbox hat eine nominelle Ladeleistung von 22 kWh. Sie verfügt über einen Typ-2-Ladestecker. Die Nutzung ist auf 1 Kfz pro Wohnung beschränkt. Es dürfen nur Fahrzeuge mit einer Typ-2-Ladesteckdose angeschlossen werden. Es ist der Ladestecker der Wallbox zu verwenden. Eine Verwendung von Adaptern ist nicht zulässig.
Ein Rechtsanspruch auf die ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Ladeleistung besteht nicht. Das Haus Säntisblick gibt keinerlei Unterstützungsleistungen bezüglich der Ladefunktion am Fahrzeug des Feriengasts. Die Wallbox wird vom Haus Säntisblick mit einem Schlüssel für den Betrieb freigeschaltet. Der Schlüssel verbleibt beim Haus Säntisblick.
Das amtliche Kennzeichen des Kfz ist vorab dem Haus Säntisblick mitzuteilen.
Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung der Wallbox infolge Verschuldens des Nutzers oder eines Defekts am Kfz des Nutzers das Haus Säntisblick oder Dritte einen Schaden erhalten, haftet der Nutzer für den Schadensfall. Das Haus Säntisblick haftet nicht für eventuelle Schäden, die dem Benutzer unmittelbar oder mittelbar bei der Benutzung der Wallbox entstehen. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
Die Nutzungsmöglichkeit endet spätestens am Tag der Abreise des Nutzers um 08.00 Uhr.
Die Nutzung des Wallbox kann durch das Haus Säntisblick jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Eventuelle Ausfallkosten des Nutzers werden nicht erstattet.
Der Brutto-Preis pro 1 kWh orientiert sich am Marktpreis und wird vom Haus Säntisblick vorab festgelegt.
Die Verbrauchsberechnung erfolgt über den kWh-Zähler in der Wallbox. Sie wird über die Differenz des Zählerstands vor der ersten Benutzung und der letztmaligen Benutzung ermittelt. Die ermittelten Verbrauchskosten für die Wallboxnutzung sind vom Nutzer vor dessen Abreise in bar zu bezahlen.
Nur dem registrierten Feriengast ist die Nutzung der Wallbox gestattet. Die Nutzung durch Dritte (z.B. Besucher) sowie jede Weitergabe der Zugangsdaten/des Wallboxschlüssels an Dritte ist untersagt. Der Schlüssel muss in der Wallbox dauerhaft verbleiben.
Dem Feriengast ist es nicht gestattet, seine Zugangsmöglichkeit gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte zu überlassen. Der Feriengast hat ebenso die Kosten und Schäden zu tragen, die durch eine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Nutzer die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat.
Fahrradabstellplätze, Ladestationen für E-Bikes
Für die Feriengäste des Hauses Säntisblick stehen zugewiesene Fahrradabstellplätze in der angebauten Garage zur Verfügung. Das Garagentor ist nach dem Einstellen/Herausnehmen der Fahrräder wieder zu schließen. Die Torfernbedienung liegt hierzu auf der Fensterbank im Treppenhaus bereit. Die Fernbedienung ist dort dauerhaft zu belassen.
Die Fahrradparkplätze dienen ausschließlich zum Parken von Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs und ggf. Fahrradträgern während dem Aufenthalt im Haus Säntisblick.
Die Benutzung der Fahrradparkplätze erfolgt auf eigene Gefahr, sie sind unbewacht. Der Feriengast haftet für alle durch ihn selbst auf dem Fahrradparkplatz oder gegenüber anderen Nutzern vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich dem Haus Säntisblick anzuzeigen. Das Haus Säntisblick haftet nicht für Schäden und/oder Diebstahl an den Fahrzeugen/Fahrzeugteilen, dem Zubehör, insbesondere für Schäden in Verbindung mit dem Aufladen von Akkus jeglicher Art.
Nutzung der Ladestationen für Fahrrad-Akkus
Das Haus Säntisblick erbringt freiwillige unentgeltliche Leistungen zur Bereitstellung einer Nutzung der Ladestation in der Garage für Akkus von Fahrrädern der Feriengäste/Nutzer des Hauses Säntisblick.
Ein Rechtsanspruch auf die ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Ladeleistung besteht nicht. Es handelt sich um eine freiwillige unentgeltliche Leistung.
Das Haus Säntisblick gibt keinerlei Unterstützungsleistungen bezüglich der Ladefunktion am Fahrrad des Nutzers.
Der Vertrag über die Nutzung der Ladestation kommt durch die erstmalige Nutzung der Ladestation zustande. Gleichzeitig erkennt der Nutzer die hier dargelegten Vertragsbedingungen an.
Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung des Abstellplatzes/der Ladestation infolge Verschuldens des Nutzers oder eines Defekts am Fahrrad/Akku des Nutzers das Haus Säntisblick oder Dritte einen Schaden erhalten, haftet der Nutzer für den Schadensfall.
Aus Brandschutzgründen ist das Laden der Fahrrad-Akkus ausschließlich an der Ladestation in der Garage zulässig, ebenso ist eine -auch nur kurzfristige- Lagerung von Fahrrad Akkus in der Ferienwohnung des Nutzers untersagt.
Die Nutzungsmöglichkeit endet spätestens am Tag der Abreise des Nutzers um 08.00 Uhr.
Das Haus Säntisblick haftet nicht für eventuelle Schäden, die dem Nutzer unmittelbar oder mittelbar bei der Benutzung der Ladestation entstehen. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
Nur dem registrierten Nutzer ist die Nutzung der Ladestation gestattet. Die Nutzung durch Dritte (z.B. Besucher) bedarf der Zustimmung des Hauses Säntisblick. Der Nutzer hat die Kosten und Schäden zu tragen, die durch eine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Nutzer die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat.